AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand: 24.01.2022)


Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, indem wir zugleich Einkaufs- und Auftragsgeschäftsbedingungen widersprechen.

1.  Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.

2.  Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren unternehmerischen Kunden gilt § 377 HGB.

3.  Soweit wir aus Kaufverträgen wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, gilt folgendes:

a)  Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

b)  Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Im Falle eines besonders schwerwiegenden Mangels kann er sofort vom Vertrag zurücktreten. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

c)  Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

d)  Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltungsmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

e)  Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

f)  Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung von uns arglistig verursacht worden ist.

g)  Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

h)  Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

i)  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorher absehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

j)  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

k)  Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.  Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ansonsten gerät der Käufer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu. Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 288, 247 BGB.

5.  Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Nebenforderungen – gleich, aus welchem Rechtsgrund – unser Eigentum. Der Käufer tritt darüber hinaus zur Sicherung aller Forderungen seine Eigentumsrechte sowie Anwartschaftsrechte an uns ab. Der Käufer verwahrt die Ware unentgeltlich für den Verkäufer. Der Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist in jedem Fall gestattet. Der Käufer tritt dem dies annehmenden Verkäufer zur Sicherung die Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Die Forderung bezieht sich auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Käufers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Hierbei ist unerheblich, ob eine Verarbeitung stattgefunden hat oder die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden ist. Bei einer Weiterverarbeitung oder Verbindung mit einem Grundstück beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Rechnungswert der gelieferten Ware. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Verzug gerät und auch kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen nebst Schuldnern ebenso zu verlangen wie alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Mitteilung der Abtretung an den Schuldner. Der Verkäufer verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10% überschreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. Zugriffe Dritter auf die Ware des Verkäufers vor Zahlung hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu erheben.

6.  Der Verleih von Geräten und Technik wird vorab zeitlich festgelegt. Verlängerungen sind nur nach Absprache möglich. Sollten Geräte oder Technik verspätet bei uns eingehen, berechnen wir Mietkosten zuzüglich 25 % je Verspätungstag. Sie erhalten einwandfreie und saubere Geräte und Technik, die ordnungsgemäß zurückgegeben werden müssen. Verschmutzte Geräte werden kostenpflichtig gereinigt. Beschädigungen müssen uns sofort bekanntgegeben werden. Die Kosten für Beschädigungen während der Mietzeit sind vom Mieter zu tragen. Zugesagte Termine, die unsererseits aufgrund von Ausfall der Geräte oder Technik nicht eingehalten werden können, berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen. Die Mietgeräte werden ab und frei unserem Betrieb abgerechnet. Sie müssen am Tag der Rückgabe bis spätestens 16.00 Uhr an uns zurückgegeben werden.

7.  Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden die Zusendung der Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB/C an. Erfolgen solche Arbeiten bei Dritten, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe unserer Werklohnforderung mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.

8.  Rückgaben müssen frachtfrei unserem Lager in sauberem Zustand erfolgen, wobei 15 % für Lager- und Buchungskosten gerechnet werden. Sonderanfertigung oder Waren, die wir nicht am Lager führen, können wir nicht zurücknehmen.

9.  Die Firma Walter Nilsson GmbH & Co. KG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (Anrede, Name, Firma, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) vom Käufer zur Abwicklung einer bestehenden Geschäftsbeziehung sowie zur Bearbeitung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen. Ferner verarbeiten wir diese Daten zum Zwecke der werblichen Ansprache. Die Verarbeitung der Daten ist für die Abwicklung des Vertrages und daraus resultierender Ansprüche erforderlich. Werden diese Informationen nicht bereitgestellt, ist die Vertragsdurchführung nicht möglich. Dies gilt auch für die werbliche Ansprache. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Mit der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der werblichen Ansprache verfolgen wir die berechtigten Interessen, Produkte zu vermarkten und die Beziehung zu Ihnen zu pflegen. Folgende Rechtsbehelfe stehen Ihnen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung: das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch
gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Zur Geltendmachung der vorstehenden Rechtsbehelfe und bei Fragen zur Verarbeitung ist unser Datenschutzbeauftragten unter unserer Postanschrift und unter der E-Mail-Adresse: info@... zu erreichen. Weitere Informationen zum Schutz der uns von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten sind hier abrufbar.

11. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren unternehmerischen Kunden ist der Sitz unserer Firma. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die
Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.