nicht brennbar & nützlich

Ausbauplatten

Im Bereich des Innenausbaus stehen vielfaltige Lösungen an Spezial-Gipsplatten und zementgebundenen Platten für den baulichen Brandschutz zur Verfugung. Hierzu zählen Brandschutzbekleidungen fur Tragwerke, Wand-, Decken-, Boden- und Dachsysteme im Trockenbau, Systemlösungen für den Holzbau, Stützen- und Trägerbekleidungen, Lüftungs-, Rohr- und Kabelkanale u. v. m.

Die Produktvarianten für den vorbeugenden Brandschutz sind vielfältig:

  • gipsbasierte und zementgebundene Plattenprodukte
  • zementgebundene, glasfaserbewehrte Leichtbetonplatten
  • Feuerschutzplatten mit zusätzlicher Kernarmierung aus Glasfasern, die den Gefügezusammenhalt des Gipskerns sichern, und beidseitiger Oberflächenbeschichtung aus einem nicht brennbaren Glasfaservlies.

Sie reichen bis hin zu Metallständerwandsystemen, die durch die Kombination von einer Beplankung mit Gipsplatten und Stahlblecheinlagen auf Brandwandqualität ausgerichtet sind.




Gipsputze

Gipsbaustoffe sind anorganische, nicht brennbare Baustoffe. Sie gehören zu den klassischen Baustoffen für den Brandschutz. Hierzu zählen auch Gipsputze. Dabei kommt der Zusammensetzung von Gipsputz eine besondere Bedeutung zu. Im Kristallgefüge des Gipses sind zwei Moleküle Wasser eingelagert. Das sind bei 10 mm Gipsputz etwa 2 Liter Wasser pro qm. Bei Brandbelastung werden sie als „Löschwasser“ frei. Und bei Hitzeentwicklung bildet frei werdender Wasserdampf einen kühlenden, feuerhemmenden Dampfschleier, der der Flamme die Wärmeenergie entzieht und dafür sorgt, dass die Temperatur in der betroffenen Zone während des gesamten Vorgangs nicht über 100° C ansteigt. Gips trägt also auch aktiv dazu bei, die Ausbreitung eines Feuers zu verlangsamen.

Gips hat sich als Brandschutzbaustoff bewährt und findet regelmäßig Anwendung fur die Verbesserung des Feuerwiderstands von Bauteilen. Bei Betonbauteilen ist das Aufbringen einer Gipsputzschicht beispielsweise die einfachste Form einer Brandschutzbekleidung.

Feuerschutztüren

Beim vorbeugenden Brandschutz spielen auch Feuerschutztüren eine wichtige Rolle. Feuerschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Voraussetzung hierfür: Auch die Wand muss feuerhemmend bzw. feuerbeständig ausgeführt sein.

Feuerschutztüren unterscheiden sich in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen:

  • feuerhemmende Türen T30 mit einer Widerstandszeit von 30 Minuten
  • hochfeuerhemmende Türen T60 mit einer Widerstandszeit von 60 Minuten
  • feuerbeständige Türen T90 mit einer Widerstandszeit von 90 Minuten

Die Auswahl der Feuerwiderstandsklasse richtet sich nach dem Einbauort und der Art der Gebäudenutzung und ist in den Landesbauordnungen bzw. den jeweiligen gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Hierzu informiert Sie das qualifizierte Handwerk oder die Berater des BAUEN + MODERNISIEREN FACHHANDELs.

Feuerschutztüren können in Mauerwerk, Beton, Trockenbauwände oder Holzständerwerk montiert werden. Die Beschaffenheit der Wand ist ausschlaggebend für die Auswahl der geeigneten Zargenkonstruktion. In den Produktbeschreibungen der Hersteller sind die für den jeweiligen Türtyp geeigneten Zargenkonstruktionen und die Anforderungen an den Baukörper (Wand) beschrieben. Diese Anforderungen müssen zwingend eingehalten werden. Feuerschutztüren müssen nach Vorgabe des Herstellers vom Fachmann montiert werden, damit die Funktionssicherheit gewährleistet ist.

Quelle: Journal - sicher wohnen